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   VG Magdeburg, 10.02.2010 - 5 B 364/09   

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VG Magdeburg, 10.02.2010 - 5 B 364/09 (https://dejure.org/2010,54680)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 10.02.2010 - 5 B 364/09 (https://dejure.org/2010,54680)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 10. Februar 2010 - 5 B 364/09 (https://dejure.org/2010,54680)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Beförderungskonkurrenz; maßgeblicher Zeitpunkt der

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.02.2010 - 5 B 364/09
    Der erforderliche Anordnungsanspruch für den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf erneute Entscheidung über die Bewerbung ist zumindest dann gegeben, wenn die Erfolgsaussichten des abgelehnten Bewerbers bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. nur: BVerfG, Beschl. v. 24.09.2002, 2 BvR 857/02; BVerwG, Beschl. v. 20.01.2004, 2 VR 3.03; OVG LSA, Beschl. v. 26.08.2009, 1 M 52/09; alle juris).

    Soweit die Beurteilungen von verschiedenen Beurteilern oder aus verschiedenen Behörden oder Dienststellen stammen, ist stets zu prüfen, ob das den dienstlichen Beurteilungen zugrunde liegende Bewertungssystem einheitlich ist und die durch die dienstlichen Beurteilungen ausgewiesenen Leistungen auch im Übrigen einem Vergleich unterzogen werden können (vgl. nur: OVG LSA, Beschl. v. 26.08.2009, 1 M 52/09; juris).

    Einwendungen gegen eine dienstliche Beurteilung können unmittelbar in einem Bewerbungsverfahren wie auch in einem anschließenden verwaltungsgerichtlichen "Konkurrentenstreit" geltend gemacht werden (so ausdrücklich: BVerwG, Beschl. v. 20.01.2004, 2 VR 3.03; OVG LSA, Beschl. v. 26.08.2009, 1 M 52/09; beide juris).

    Soweit die mangelnde Vergleichbarkeit gleichwohl angenommen wird, muss gerade im Auswahlverfahren eine Vergleichbarkeit hergestellt werden oder die Beurteilung muss z. B. als sonstige aktuelle leistungsorientierte Erkenntnis berücksichtigt werden (st. Rechtspr. vgl. nur: OVG LSA, Beschl. v. 28.08.2009, 1 M 52/09; juris).

    Mit dieser Entscheidung wird zugleich die Sach- und Rechtslage fixiert, die maßgeblich für die gerichtliche Beurteilung im Konkurrentenstreitverfahren ist (OVG LSA, Beschl. v. 28.06.2009, 1 M 52/09; juris).

    In diesem Zusammenhang weist die Kammer darauf hin, dass es der ständigen Rechtsprechung des Gerichts und des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt entspricht, dass Einzelmerkmale hinreichend begründet sein müssen und zudem hinlänglich klar sein muss, zu welchem Einzelmerkmal sich die textliche Begründung beziehen soll (vgl. nur: OVG LSA, Beschluss vom 26.08.2009, 1 M 52/09; VG Magdeburg, Beschluss vom 03.12.2008, 5 B 318/08 und Beschluss vom 08.04.2009, 5 B 358/08; jeweils m. w. Nachw.; alle juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2009 - 1 M 84/09

    Beförderungskonkurrenz; zur Bildung von Untergruppen innerhalb einer Notenstufe

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.02.2010 - 5 B 364/09
    Andere Kriterien darf nur Bedeutung beigemessen werden, wenn sich aus dem Vergleich anhand leistungsbezogener Kriterien kein wesentlicher Vorsprung von Bewerbern ergibt (BVerwG, Urt. v. 17.08.2005, 2 C 36.; OVG LSA, Beschl. v. 07.12.2009, 1 M 84/09; juris).

    Zum anderen sind im Hinblick auf das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle auch weitere Kriterien wie insbesondere Fachkenntnisse oder eine bereits erworbene Funktionserfahrung für das angestrebte Amt zu berücksichtigen (OVG LSA, ständige Rechtsprechung; zuletzt Beschl. v. 07.12.2009, 1 M 84/09; juris).

    Sie ist zugleich auch durch ihren Inhalt, namentlich durch Art und Umfang ihrer eignungs- und leistungsrelevanten Aussagen gekennzeichnet (OVG LSA, Beschl. v. 07.12.2009, 1 M 84/09; juris).

  • VG Magdeburg, 03.12.2008 - 5 B 318/08
    Auszug aus VG Magdeburg, 10.02.2010 - 5 B 364/09
    Gerade der Verzicht auf aktuelle Erkenntnisse stellen einen auf die Stellenauswahl durchschlagenden Verfahrenfehler dar (vgl. nur: Sächs. OVG, Beschluss vom 13.09.2006, 3 BS 111/06 und Beschluss vom 12.10.2004, 3 BS 174/04; VG Magdeburg, Beschluss vom 03.12.2008, 5 B 318/08 und Beschluss vom 11.12.2008, 5 B 324/08; alle juris).

    In diesem Zusammenhang weist die Kammer darauf hin, dass es der ständigen Rechtsprechung des Gerichts und des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt entspricht, dass Einzelmerkmale hinreichend begründet sein müssen und zudem hinlänglich klar sein muss, zu welchem Einzelmerkmal sich die textliche Begründung beziehen soll (vgl. nur: OVG LSA, Beschluss vom 26.08.2009, 1 M 52/09; VG Magdeburg, Beschluss vom 03.12.2008, 5 B 318/08 und Beschluss vom 08.04.2009, 5 B 358/08; jeweils m. w. Nachw.; alle juris).

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.02.2010 - 5 B 364/09
    Der erforderliche Anordnungsanspruch für den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf erneute Entscheidung über die Bewerbung ist zumindest dann gegeben, wenn die Erfolgsaussichten des abgelehnten Bewerbers bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. nur: BVerfG, Beschl. v. 24.09.2002, 2 BvR 857/02; BVerwG, Beschl. v. 20.01.2004, 2 VR 3.03; OVG LSA, Beschl. v. 26.08.2009, 1 M 52/09; alle juris).

    Einwendungen gegen eine dienstliche Beurteilung können unmittelbar in einem Bewerbungsverfahren wie auch in einem anschließenden verwaltungsgerichtlichen "Konkurrentenstreit" geltend gemacht werden (so ausdrücklich: BVerwG, Beschl. v. 20.01.2004, 2 VR 3.03; OVG LSA, Beschl. v. 26.08.2009, 1 M 52/09; beide juris).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.02.2010 - 5 B 364/09
    Der erforderliche Anordnungsanspruch für den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf erneute Entscheidung über die Bewerbung ist zumindest dann gegeben, wenn die Erfolgsaussichten des abgelehnten Bewerbers bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. nur: BVerfG, Beschl. v. 24.09.2002, 2 BvR 857/02; BVerwG, Beschl. v. 20.01.2004, 2 VR 3.03; OVG LSA, Beschl. v. 26.08.2009, 1 M 52/09; alle juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 216/06

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei einem Konkurrentenstreit um das Amt eines

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.02.2010 - 5 B 364/09
    Der Bewerber ist dementsprechend in seinem Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung verletzt, wenn die für den Bewerber nachteilige Auswahlentscheidung unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer fehlerhaften Ausübung von Ermessens- bzw. Beurteilungsspielräumen beruht (vgl. nur OVG LSA, Beschl. v. 28.11.2006, 1 M 216/06; juris).
  • OVG Sachsen, 12.10.2004 - 3 BS 174/04

    Konkurrentenstreitverfahren, Auswahlentscheidung, Beurteilung, Inzidentkontrolle

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.02.2010 - 5 B 364/09
    Gerade der Verzicht auf aktuelle Erkenntnisse stellen einen auf die Stellenauswahl durchschlagenden Verfahrenfehler dar (vgl. nur: Sächs. OVG, Beschluss vom 13.09.2006, 3 BS 111/06 und Beschluss vom 12.10.2004, 3 BS 174/04; VG Magdeburg, Beschluss vom 03.12.2008, 5 B 318/08 und Beschluss vom 11.12.2008, 5 B 324/08; alle juris).
  • VG Magdeburg, 11.12.2008 - 5 B 324/08
    Auszug aus VG Magdeburg, 10.02.2010 - 5 B 364/09
    Gerade der Verzicht auf aktuelle Erkenntnisse stellen einen auf die Stellenauswahl durchschlagenden Verfahrenfehler dar (vgl. nur: Sächs. OVG, Beschluss vom 13.09.2006, 3 BS 111/06 und Beschluss vom 12.10.2004, 3 BS 174/04; VG Magdeburg, Beschluss vom 03.12.2008, 5 B 318/08 und Beschluss vom 11.12.2008, 5 B 324/08; alle juris).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.02.2010 - 5 B 364/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur: Urt. v. 21.08.2003, 2 C 14.02; juris) entspricht es dem bei der Beförderung nach Art. 33 Abs. 2 GG zu beachtenden Grundsatz der Bestenauslese, zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen.
  • OVG Sachsen, 13.09.2006 - 3 BS 111/06
    Auszug aus VG Magdeburg, 10.02.2010 - 5 B 364/09
    Gerade der Verzicht auf aktuelle Erkenntnisse stellen einen auf die Stellenauswahl durchschlagenden Verfahrenfehler dar (vgl. nur: Sächs. OVG, Beschluss vom 13.09.2006, 3 BS 111/06 und Beschluss vom 12.10.2004, 3 BS 174/04; VG Magdeburg, Beschluss vom 03.12.2008, 5 B 318/08 und Beschluss vom 11.12.2008, 5 B 324/08; alle juris).
  • VG Magdeburg, 08.04.2009 - 5 B 358/08
  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

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